Klassenvorschriften

Download der Klassenvorschriften als pdf

1. Grundlagen Gemäß Satzung der SSS (Seggerling Sailing Society e. V.) sind die folgenden Vorschriften bei der Seggerling-Jolle einzuhalten:

  1. Die Grundlage der Klassenvorschriften ist der jeweils aktuelle Bauplan. Er gilt in Zweifelsfällen.
  2. Alles, was nicht im Bauplan gezeigt oder den Vorschriften erwähnt ist, ist verboten.
  3. Unklarheiten dürfen durch „Ergänzungen zum Bauplan“ vom Konstrukteur oder seinem Vertreter nach Abklärung mit Vorstand und DSV kurzfristig beseitigt werden.
  4. Alte Boote verlieren ihre Gültigkeit durch Änderungen und Ergänzungen nicht, aber regelwidrig gewordene Teile dürfen nur durch Erlaubtes ersetzt werden.
  5. Die Überwachung der Regeln erfolgt durch die SSS. Verstöße führen zum Ausschluß von Regatten.
  6. Der Holzbootcharakter muß auch bei Kunststoffschalen klar erhalten bleiben – Deck und Ausbau müssen ausnahmslos aus Sperrholz sein.
  7. Änderungen sind nur zulässig, wenn die Jolle dadurch eindeutig einfacher, billiger und sicherer wird, wobei für Änderungen am Rumpf ausschließlich die Selbstbaubarkeit in Sperrholz maßgeblich ist.
  8. Änderungen können nur satzungsgemäß (§ 12.3) und im Einverständnis mit dem Konstrukteur oder seinem Vertreter beschlossen werden, wenn dabei die Klassenziele gewährleistet bleiben.
  9. Neu zugelassen werden von der SSS nur Jollen, die dem aktuellen Bauplan und den gültigen Vorschriften entsprechen. Eine entsprechende Bescheinigung stellt die SSS aus.
  10. Zwecks Erprobung technischer Verbesserungen dürfen höchstens zwei Boote für einen begrenzten Zeitraum auf festzulegenden Regatten eine Ausnahmegenehmigung vom Vorstand und DSV erhalten.

 2. Formales
  1. Baunummern werden, weltweit durchlaufend, nach Zahlung der Lizenz vom Konstrukteur zugeteilt.
  2. Segelnummern, die ersten Ziffern der Baunummer, dürfen nur mit Erlaubnis der SSS gefahren werden.
  3. Aufnahme ins SSS-Register erfolgt nach unauslöschlicher Markierung der Bau-Nummer am Rumpf.
  4. Vermessung bei Bedarf durch SSS-Obleute oder DSV-Vermesser auf Kosten des Veranlassers.
  5. Änderungen an vermessenen Booten machen die Vermessung nichtig oder sie muß korrigiert werden.

3. Hauptdaten (Bauplan: -> L2!)

  1. max. Länge über alles = 470 cm            einschließlich aller Beschläge, über Deck gemessen
  2. max. Breite über alles = 160 cm            zwischen den Loten bei waagerechtem Rumpf
  3. min. Dicke = 6 mm                               einschließlich Lack oder Beschichtung für Rumpf, Deck, Sitz
  4. Steventangente                                    als vordere Begrenzung des Rumpfes, d.h. Deck ohne Nase
  5. Mastmitte auf Station 3,25 ± 2 cm         von achtern auf Deck gemessen, unverrückbar    
  6. Vorderkante Schwert auf Station 2,2 m   von achtern auf Kiellinie gemessen
  7. Abrißkante max. 10 cm                         hinter Ruderschott auf Kiellinie gemessen
  8. min. Rumpfgewicht = 60 kg                   segelklar mit Beschlägen, ohne Flossen und Rigg
  9. Baum mindestens 50 cm über Deck        auf seiner ganzen Länge
  10. max. Segelfläche = 8 m2                      nach Formel und Angaben im Bauplan

4. Rumpf (-> P, D, S!)

  1. Rumpf und Deck müssen unbedingt (± 2 mm) den Schnittmustern entsprechen (s. P2, D2).
  2. Kimm darf entsprechend dem Bauplan abgerundet werden (s. P1).
  3. Die Bodenbucht des Ruderschotts darf mittels der Stringer nach vorn ausgestrakt werden.
  4. Als Querversteifung dürfen nur die im Bauplan gezeigten Schotte eingebaut werden.
  5. Formen, die durch nicht beim Selbstbau üblichen Zwang oder Methoden entstehen, sind unzulässig.
  6. Ein Steven aus Hartholz ist bei allen Booten vorgeschrieben.
  7. Deck muß aus Sperrholz sein und bei weniger als 4 Lagen innen eine GFK-Beschichtung erhalten.
  8. Wellenbrecher muß je Schenkel 80 cm lang sein und am Scheitel min 3 außen 1 cm über Deck stehen.
  9. Angstleiste muß im Flügelbereich 5 ± 1 cm hoch sein und im Cockpit als Griff ganz durchlaufen.
  10. Ausreitflügel müssen ab Wellenbrecher über 1 m Länge eine Bootsbreite von 160 ± 2 cm ergeben.
  11. Flautensitz ist aus 6 mm Sperrholz, min. 60 % vollflächig, mit konkaver Achterkante vorgeschrieben.
  12. Ausgleichsgewichte sind unter Deck vor Station 2,6 / DL fest zu installieren.
  13. Kunststoffformen dürfen nur von einem DSV-vermessenen Sperrholzboot abgenommen werden.
  14. Kunststoffschalen müssen solchen aus Sperrholz entsprechen: Schaumkern ‹ 5 mm / Beschichtung je Seite › 200 g/m2 / Massenkonzentration im Kielbereich unzulässig / Holzcharakter durch hölzernen Vorsatzsteven / hölzerne Bodenstringer wie im Bauplan oder Holzfurnier auf dem Boden.


5. Flossen (-> R, K)

  1. Flossen müssen sicherheitshalber und zum leichteren Bedienen aufholbar sein.
  2. Die Flossen dürfen in jeder beliebigen Position gefahren werden.
  3. Das Ruderblatt muß in die Prüfschablone passen und im Kopf um 90° klappbar montiert sein.
  4. Der Ruderkopf mit Pinne und Ausleger ist in Ausführung und Material freigestellt.
  5. Das Schwert muß in die Prüfschablone passen.


6. Rigg (-> T2)

  1. Das Rigg ist nur gemäß Bauplan zulässig: Material ist beliebig, Meßmarken sind nicht vorgeschrieben.
  2. Mastdurchmesser unterhalb der Wanten 55 bis 80 mm, Topp darf verjüngt sein.
  3. Drehmasten dürfen nicht über die Baumebene hinaus anstellbar sein.
  4. Stehendes Gut, Mastfuß, Bullentaille dürfen während des Segelns nicht verstellbar sein.
  5. Lümmelwanten sind bis 60 cm über Mastfuß zulässig.
  6. Unterwanten, d.h. Wanten bis zur Saling, und Spreizen jeder Art, sind nicht erlaubt.
  7. Salings sind nur beim Segeln mit Fock (s. 7.3) geduldet.
  8. Die vordere Baumoberkante muß am Mast unverrutschbar mind. 50 cm über dem Mastfuß festliegen.
  9. Baum darf 210 bis 220 lang und maximal 10 cm hoch sein. 
  10. Die Segel müssen auf dem Wasser vom Cockpit aus gut zu bergen sein.


7. Segel (-> T 3.1)

  1. Auf Regatten sind nur die drei im Bauplan gezeigten Segeltypen (Renn, Touren, Sturm) erlaubt.
  2. Segel müssen aus gewebtem Material bestehen. Laminat, Folien o. ä. sowie CFK-Latten sind verboten.
  3. Fock ist - außer auf Ranglistenregatten - geduldet, wenn ein zweites Familienmitglied sie bedient.


8. Beschläge (-> A1)

  1. Es sind nur die im Bauplan benannten Beschläge zugelassen, wobei Art und Material freigestellt sind.
  2. Schotfußpunkte dürfen nicht höher als Flautensitz montiert sein. Traveller o. ä. sind verboten!
  3. Flossen sind stets und wirksam gegen Herausfallen bei Kenterungen zu sichern.
  4. Schleppleine, schwimmfähig, mind. 15 m lang und mind. 6 mm stark, ist immer fest angeschlagen zu fahren.
  5. Elektronische Taktikgeräte, Kompaß und Zeitnehmer sind auf Regatten erlaubt.

Stand: Mai 2005