Klassenvorschriften
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1. Grundlagen Gemäß Satzung der SSS (Seggerling Sailing Society e. V.) sind die folgenden Vorschriften bei der Seggerling-Jolle einzuhalten:
- Die Grundlage der Klassenvorschriften ist der jeweils aktuelle Bauplan. Er gilt in Zweifelsfällen.
- Alles, was nicht im Bauplan gezeigt oder den Vorschriften erwähnt ist, ist verboten.
- Unklarheiten dürfen durch „Ergänzungen zum Bauplan“ vom Konstrukteur oder seinem Vertreter nach Abklärung mit Vorstand und DSV kurzfristig beseitigt werden.
- Alte Boote verlieren ihre Gültigkeit durch Änderungen und Ergänzungen nicht, aber regelwidrig gewordene Teile dürfen nur durch Erlaubtes ersetzt werden.
- Die Überwachung der Regeln erfolgt durch die SSS. Verstöße führen zum Ausschluß von Regatten.
- Der Holzbootcharakter muß auch bei Kunststoffschalen klar erhalten bleiben – Deck und Ausbau müssen ausnahmslos aus Sperrholz sein.
- Änderungen sind nur zulässig, wenn die Jolle dadurch eindeutig einfacher, billiger und sicherer wird, wobei für Änderungen am Rumpf ausschließlich die Selbstbaubarkeit in Sperrholz maßgeblich ist.
- Änderungen können nur satzungsgemäß (§ 12.3) und im Einverständnis mit dem Konstrukteur oder seinem Vertreter beschlossen werden, wenn dabei die Klassenziele gewährleistet bleiben.
- Neu zugelassen werden von der SSS nur Jollen, die dem aktuellen Bauplan und den gültigen Vorschriften entsprechen. Eine entsprechende Bescheinigung stellt die SSS aus.
- Zwecks Erprobung technischer Verbesserungen dürfen höchstens zwei Boote für einen begrenzten Zeitraum auf festzulegenden Regatten eine Ausnahmegenehmigung vom Vorstand und DSV erhalten.
- Baunummern werden, weltweit durchlaufend, nach Zahlung der Lizenz vom Konstrukteur zugeteilt.
- Segelnummern, die ersten Ziffern der Baunummer, dürfen nur mit Erlaubnis der SSS gefahren werden.
- Aufnahme ins SSS-Register erfolgt nach unauslöschlicher Markierung der Bau-Nummer am Rumpf.
- Vermessung bei Bedarf durch SSS-Obleute oder DSV-Vermesser auf Kosten des Veranlassers.
- Änderungen an vermessenen Booten machen die Vermessung nichtig oder sie muß korrigiert werden.
3. Hauptdaten (Bauplan: -> L2!)
- max. Länge über alles = 470 cm einschließlich aller Beschläge, über Deck gemessen
- max. Breite über alles = 160 cm zwischen den Loten bei waagerechtem Rumpf
- min. Dicke = 6 mm einschließlich Lack oder Beschichtung für Rumpf, Deck, Sitz
- Steventangente als vordere Begrenzung des Rumpfes, d.h. Deck ohne Nase
- Mastmitte auf Station 3,25 ± 2 cm von achtern auf Deck gemessen, unverrückbar
- Vorderkante Schwert auf Station 2,2 m von achtern auf Kiellinie gemessen
- Abrißkante max. 10 cm hinter Ruderschott auf Kiellinie gemessen
- min. Rumpfgewicht = 60 kg segelklar mit Beschlägen, ohne Flossen und Rigg
- Baum mindestens 50 cm über Deck auf seiner ganzen Länge
- max. Segelfläche = 8 m2 nach Formel und Angaben im Bauplan
4. Rumpf (-> P, D, S!)
- Rumpf und Deck müssen unbedingt (± 2 mm) den Schnittmustern entsprechen (s. P2, D2).
- Kimm darf entsprechend dem Bauplan abgerundet werden (s. P1).
- Die Bodenbucht des Ruderschotts darf mittels der Stringer nach vorn ausgestrakt werden.
- Als Querversteifung dürfen nur die im Bauplan gezeigten Schotte eingebaut werden.
- Formen, die durch nicht beim Selbstbau üblichen Zwang oder Methoden entstehen, sind unzulässig.
- Ein Steven aus Hartholz ist bei allen Booten vorgeschrieben.
- Deck muß aus Sperrholz sein und bei weniger als 4 Lagen innen eine GFK-Beschichtung erhalten.
- Wellenbrecher muß je Schenkel 80 cm lang sein und am Scheitel min 3 außen 1 cm über Deck stehen.
- Angstleiste muß im Flügelbereich 5 ± 1 cm hoch sein und im Cockpit als Griff ganz durchlaufen.
- Ausreitflügel müssen ab Wellenbrecher über 1 m Länge eine Bootsbreite von 160 ± 2 cm ergeben.
- Flautensitz ist aus 6 mm Sperrholz, min. 60 % vollflächig, mit konkaver Achterkante vorgeschrieben.
- Ausgleichsgewichte sind unter Deck vor Station 2,6 / DL fest zu installieren.
- Kunststoffformen dürfen nur von einem DSV-vermessenen Sperrholzboot abgenommen werden.
- Kunststoffschalen müssen solchen aus Sperrholz entsprechen: Schaumkern ‹ 5 mm / Beschichtung je Seite › 200 g/m2 / Massenkonzentration im Kielbereich unzulässig / Holzcharakter durch hölzernen Vorsatzsteven / hölzerne Bodenstringer wie im Bauplan oder Holzfurnier auf dem Boden.
5. Flossen (-> R, K)
- Flossen müssen sicherheitshalber und zum leichteren Bedienen aufholbar sein.
- Die Flossen dürfen in jeder beliebigen Position gefahren werden.
- Das Ruderblatt muß in die Prüfschablone passen und im Kopf um 90° klappbar montiert sein.
- Der Ruderkopf mit Pinne und Ausleger ist in Ausführung und Material freigestellt.
- Das Schwert muß in die Prüfschablone passen.
6. Rigg (-> T2)
- Das Rigg ist nur gemäß Bauplan zulässig: Material ist beliebig, Meßmarken sind nicht vorgeschrieben.
- Mastdurchmesser unterhalb der Wanten 55 bis 80 mm, Topp darf verjüngt sein.
- Drehmasten dürfen nicht über die Baumebene hinaus anstellbar sein.
- Stehendes Gut, Mastfuß, Bullentaille dürfen während des Segelns nicht verstellbar sein.
- Lümmelwanten sind bis 60 cm über Mastfuß zulässig.
- Unterwanten, d.h. Wanten bis zur Saling, und Spreizen jeder Art, sind nicht erlaubt.
- Salings sind nur beim Segeln mit Fock (s. 7.3) geduldet.
- Die vordere Baumoberkante muß am Mast unverrutschbar mind. 50 cm über dem Mastfuß festliegen.
- Baum darf 210 bis 220 lang und maximal 10 cm hoch sein.
- Die Segel müssen auf dem Wasser vom Cockpit aus gut zu bergen sein.
7. Segel (-> T 3.1)
- Auf Regatten sind nur die drei im Bauplan gezeigten Segeltypen (Renn, Touren, Sturm) erlaubt.
- Segel müssen aus gewebtem Material bestehen. Laminat, Folien o. ä. sowie CFK-Latten sind verboten.
- Fock ist - außer auf Ranglistenregatten - geduldet, wenn ein zweites Familienmitglied sie bedient.
8. Beschläge (-> A1)
- Es sind nur die im Bauplan benannten Beschläge zugelassen, wobei Art und Material freigestellt sind.
- Schotfußpunkte dürfen nicht höher als Flautensitz montiert sein. Traveller o. ä. sind verboten!
- Flossen sind stets und wirksam gegen Herausfallen bei Kenterungen zu sichern.
- Schleppleine, schwimmfähig, mind. 15 m lang und mind. 6 mm stark, ist immer fest angeschlagen zu fahren.
- Elektronische Taktikgeräte, Kompaß und Zeitnehmer sind auf Regatten erlaubt.